Regelpflichtbeitrag 2026: 1.405,00 € | Beitragssatz: 18,6 %

Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen

Wichtige Mitteilung

Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze

Die Vertreterversammlung informiert über die Grundlagen der Beitragsberechnung im Geschäftsjahr 2026. Die Beitragsbemessung folgt dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung und berücksichtigt die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze.


Beitragshöhe & Berechnung

Der Beitrag richtet sich nach dem Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (aktuell 18,6 %). Selbstständige zahlen den Regelpflichtbeitrag oder einkommensbezogen (nachgewiesen durch Einkommensteuerbescheid), mindestens jedoch 1/10. Angestellte zahlen in Höhe des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberanteil). Der Regelpflichtbeitrag beträgt 1.405,00 €.

Befreiung von der DRV

Mitglieder des Versorgungswerkes können sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) befreien lassen. Achtung Frist: Der Antrag muss zwingend innerhalb von 3 Monaten nach Tätigkeitsaufnahme gestellt werden, um eine rückwirkende Befreiung zu gewährleisten.


Mitgliedschaft – Wichtige Hinweise

Auf der Beitragsseite wird hervorgehoben, dass Anträge zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 2 SGB VI seit dem 01.01.2023 nur noch elektronisch gestellt werden können. Dafür steht das Erfassungsformular unter www.e-befreiungsantrag.de bereit. Zudem finden sich Hinweise zu Syndikusanwälten im Bereich Beitrag.

Die Pflichtmitgliedschaft beginnt kraft Gesetzes am Tag der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen; Mitglied ist grundsätzlich jedes Mitglied der RAK Thüringen.

Für 2025 wird eine Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 € monatlich genannt. Der Beitragssatz beträgt 18,6 %, der Regelpflichtbeitrag 1.497,30 € und der Mindestbeitrag (1/10) 149,73 €.